Anmeldung für den Übergang in die 7. Klasse 

Der Anmeldezeitraum für den Übergang in die Jahrgangsstufe 7 an weiterführenden Schulen ist vom 11. Februar bis 24. Februar 2021.
(Der Anmeldezeitraum wurde verlängert, um die Kontakte bei der Anmeldung in der Schule zu verringern.) Stand: 7.1.2021

In dieser Zeit melden die Eltern ihr Kind in der Erstwunschschule an. Sie können auch einen Zweit- und Drittwunsch angeben. Bei der Anmeldung müssen der Anmeldebogen und die Förderprognose vorgelegt werden.

Im Berliner Schulwegweiser “Wohin nach der Grundschule?

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/uebergang-weiterfuehrende-schule/wohin_nach_der_grundschule_2021_2022.pdf

 

finden Schüler und Eltern alle Informationen für den Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule.

Die Broschüre informiert Sie über das Anmeldeverfahren, die verschiedenen Schularten, Ganztagsangebote oder Fremdsprachen. Außerdem beinhaltet es ein Verzeichnis aller weiterführenden Schulen. So können Sie für Ihr Kind das passende Schulprofil und Sprachenangebot finden.

Die Schule berät - die Eltern entscheiden

Um die richtige Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können, werden die Eltern und ihre Kinder frühzeitig, individuell und verbindlich durch die Grundschule beraten, in welcher Schulart der Schüler voraussichtlich die beste Förderung erhalten wird.

Förderprognose
In einer schriftlichen Förderprognose empfiehlt die Grundschule den Besuch einer Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule oder Integrierten Sekundarschule/Gemeinschaftsschule und Gymnasium. Grundlage dieser Empfehlung sind das Leistungsvermögen, die Lernkompetenzen, die Neigungen der Schülerin oder des Schülers sowie die dazu passenden Angebote der jeweiligen Schulart.

Die Förderprognose beinhaltet eine Durchschnittsnote, die aus den Zeugnisnoten des 2. Halbjahres der 5. Klasse und des 1. Halbjahres der 6. Klasse gebildet wird. Hierbei zählen die Noten für Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften doppelt.

Im untenstehenden Beispiel ist die Durchschnittsnote 67 : (13 + 13) = 2,5.

·       Hinweis: “Die Durchschnittsnote wird mit einer nicht gerundeten Stelle nach dem Komma ausgewiesen.” (laut §24 GsVO – Grundschulverordnung)

Aus der Durchschnittsnote ergibt sich folgende Empfehlung:

·       bis 2,2 : Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule

·       ab  2,8 : Integrierte Sekundarschule/Gemeinschaftsschule

Im Zwischenbereich von 2,3 bis 2,7 werden als Entscheidung für die Förderprognose weitere Merkmale individueller Kompetenzen des Kindes (z. B. Belastbarkeit, Reflexion des Lernprozesses) herangezogen.

Schulwahl
Die Eltern können die für ihr Kind gewünschte weiterführende Schule frei wählen, sie kann auch in einem anderen Bezirk als der Wohnort liegen. Auch bei der Schulart besteht Wahlfreiheit. Es ist aber sinnvoll, sich an der Förderprognose zu orientieren, damit das Kind nicht unter- oder überfordert wird.

Beratungsgespräch
Bei einer Anmeldung am Gymnasium trotz einer Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule und einer Durchschnittsnote, die nicht besser als 3,0 ist, müssen die Eltern ein zusätzliches Beratungsgespräch an einem Gymnasium wahrnehmen. Dafür vereinbaren Sie bis zum 21. Februar 2020 einen Termin mit einem Gymnasium Ihrer Wahl.

Im Gespräch vertieft die Schulleitung ihre Erwartungen an die Gymnasiasten und geht auf die Unterschiede zwischen den beiden Schularten ein. Das Beratungsgespräch wird anschließend durch das Gymnasium auf einem Formular bestätigt. Diese Bestätigung muss der Erstwunschschule vorgelegt werden.

Mehr Anmeldungen als freie Plätze - die Aufnahmekriterien

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:

·       Bis zu 10 Prozent der Plätze werden für zunächst für Härtefälle vergeben, danach für Kinder, die ein Geschwisterkind an dieser Schule haben.

·       Mindestens 60 Prozent der Plätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die jede Schule festgelegt hat und die sich an den Leistungen und Kompetenzen der Schüler orientieren. Neben der Durchschnittsnote der von der Grundschule erstellten Förderprognose konnten die Schulen entsprechend ihres Profils eine Kombination aus der Notensumme bestimmter Fächer, spezieller Kompetenzen des Schülers oder dem Ergebnis eines Tests als Aufnahmekriterien wählen.

·       30 Prozent der Plätze werden unter den angemeldeten Schülern verlost, dabei werden Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt.

Die Aufnahmekriterien jeder Schule finden Sie im Online-Schulverzeichnis

Für Gemeinschaftsschulen gelten besondere Aufnahmekriterien. Diese werden von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt.

Zeitlicher Ablauf des Aufnahmeverfahrens

Für Kinder, die an der gewünschten Schule keinen Platz bekommen haben, gibt es ein Aufnahmeverfahren, das ihnen möglichst an der Zweit- oder Drittwunschschule einen Platz gewährleisten soll.

Erst, wenn an keiner der gewünschten Schulen eine Aufnahme möglich ist, benennt das Schulamt eine andere Schule der gewünschten Schulart.

·       Am 28. Mai 2021 versendet das Schulamt den Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes.

Sollte keine Ihrer drei Wunschschulen Ihr Kind aufnehmen können, benennt Ihnen das Schulamt bis spätestens 15. Juni 2021 eine andere Schule der gewünschten Schulart, die Ihr Kind aufnehmen würde. Diese Schule kann auch in einem anderen Bezirk liegen.

Anmeldung für den Übergang in die 5. Klasse (grundständige Gymnasien)

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind bereits nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule wechselt, dann teilen Sie dies der Klassenlehrerin bis Mitte Dezember 2020 mit. Die Grundschule wird bis spätestens Ende Januar 2021 ein Beratungsgespräch mit Ihnen führen.

Die Aufnahme Ihres Kindes kann an bestimmte Bedingungen, zum Beispiel an
Zeugnisnoten oder das Bestehen eines Aufnahmetests gebunden sein und erfolgt nach der Rangfolge bestimmter Kriterien.

Schnelllerner-Klassen
Soll Ihr Kind eine Schnelllerner-Klasse besuchen, ist ein Eignungstest erforderlich. Dafür müssen Sie Ihr Kind vom 11. Januar bis 14. Januar 2021 an der gewünschten Schule anmelden.

Musikgymnasien und Französisches Gymnasium
Für die Aufnahmetests der Musikgymnasien und des Französischen Gymnasiums müssen Sie Ihr KInd bis zum 15.1.2021 an der jeweiligen Schule angemeldet haben. Über die konkreten Testtermine informieren Sie sich bitte rechtzeitig an diesen Schulen.

Drei Wunschschulen
Am 29. Januar 2021 erhält Ihr Kind sein Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zusammen mit einer Förderprognose. Damit können Sie Ihr Kind an bis zu drei Wunschschulen anmelden.

  • Erstwunsch
    Vom 09.2.-12.2.2021 melden Sie Ihr Kind in Ihrer Erstwunschschule an. Das Bezirksschulamt sendet Ihnen am 10. März 2021 einen Bescheid, der entweder Ihren gewünschten Schulplatz bestätigt oder Ihnen eine Absage für die Erstwunschschule mitteilt.
  • Zweitwunsch
    Haben Sie eine Absage erhalten, haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich an den Schulen zu bewerben, die noch freie Plätze anbieten. Diese Schulen werden Ihnen in dem Schulamt-Bescheid mitgeteilt. Für diese zweite Bewerbungsrunde gilt der Anmeldezeitraum 17.3.-18.3.2021. Erfordert die Aufnahme an einer Schule einen Test, muss Ihr Kind in jedem Fall daran teilnehmen. Rund zwei Wochen später erhalten Sie erneut einen Bescheid mit Zu- oder Absage des Schulplatzes.
  • Drittwunsch
    Wenn es auch in der zweiten Bewerbungsrunde nicht mit Ihrem gewünschten Schulplatz geklappt hat, können Sie sich nun an den Schulen bewerben, an denen noch freie Plätze vorhanden sind. Für diese Bewerbung gilt der Zeitraum vom 12.4.-13.4.2021.

Erhält Ihr Kind an keinem grundständigen Gymnasium einen Schulplatz, setzt es seine Schullaufbahn in seiner Grundschule fort.

Probejahr
Wer die 5. Klasse eines Gymnasiums, das als Probejahr gewertet wird, nicht besteht, wechselt wieder in die 6. Klasse der Grundschule.