Sportbetonung

 Im Jahre 1989 erhielt unsere Schule den Zuschlag, die sportbetonte Grundschule im Bezirk Reinickendorf zu werden und zweizügig ab der Klassenstufe 1 mit der Unterrichtsdurchführung auf der Grundlage von erprobbaren Rahmenrichtlinien zu beginnen. Seitdem haben wir unterschiedliche organisatorische Formen getestet, wobei uns grundsätzlich die Förderung des Breitensports und der Gesundheit am Herzen lag und nicht der Leistungssport.

Zur Zeit hat die Sportbetonung folgende Auswirkung auf den Stundenplan unserer Schüler:

1.     Alle Schüler erhalten pro Woche 4 statt 3 Sportstunden, die in der Regel auch von FachlehrerInnen erteilt werden. Die vierte Stunde ist als Bewegungsstunde gedacht, d.h. sie findet nicht unbedingt in der Turnhalle statt. Die LehrerInnen haben auch die Möglichkeit, diese Zeit gleichmäßig über die Woche zu verteilen und so besonders den jüngeren Schülerinnen und Schülern öfter eine Unterbrechung des Schulalltages zu gewähren. Gedacht ist hier besonders an Übungen zur Psychomotorik und Entspannung sowie solche zur Verbesserung von Haltung und Wahrnehmung.

2.     Ab Klassenstufe 3 müssen die sportbetonten Schülerinnen und Schüler über die Vormittagsstunden hinaus an einer zweistündigen Sport‑AG am Nachmittag teilnehmen. 
Diese 2 Stunden gehören dann zur Unterrichtsverpflichtung dieser Schülerinnen. Die Angebote für die Arbeitsgemeinschaften wechseln normalerweise halbjährlich. Sie können in der Regel klassenübergreifend von den SchülerInnen gewählt werden.

3.     Für SchülerInnen der 5. und 6. Klassen kann die Sport‑AG das WUV‑Angebot ersetzen, das zur Zeit für alle SchülerInnen dieser Klassenstufen verbindlich ist. Dadurch haben die sportbetonten Kinder nicht mehr Nachmittagsunterricht als alle anderen.

Die Entscheidung für die Sportbetonung wird von den Eltern am Ende des zweiten Schuljahres getroffen und gilt im Regelfall bis zum Ende der Grundschulzeit. Kinder, die ab dem dritten Schuljahr neu an unsere Schule wechseln, können auf Antrag zum jeweiligen Schulhalbjahr in die Sportbetonung wechseln.

Eine Abmeldung von der Sportbetonung muss rechtzeitig in schriftlicher Form vor Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen.

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